Die folgenden Hausregeln sind für Notfälle aufgeschrieben worden. Sie regeln die Rechte der Vertragsparteien. Wir gehen davon aus, dass sich die allermeisten Gruppen ordentlich verhalten, sie dürften durch diese Regeln nicht tangiert werden. Es ist allerdings schon so, dass es in Gruppen einen Verantwortlichen (den Mieter) gibt, der uns gegenüber im Zweifel verantwortlich ist.
Ja, die Ferienhäuser sind auch für große Gruppen geeignet. Zum Schutze unserer Nachbarn darf jedoch nach 22:00 der Außenbereich in Gruppen nicht mehr genutzt werden und es ist Hausruhe einzuhalten. Im Innern ist genug Platz, um sich dort aufzuhalten.
Alternativ kann abends nach 22:00h in Haag an der Amper der Badesee, in Wörnsmühl/Fischbachau ein anderer Platz in der Natur (Leitzach, evtl. das Freibad) genutzt werden. Beim Zurückkommen zum Haus seien Sie als Gruppe bitte leise.
Behandeln Sie die Möbel und das Haus bitte pfleglich. Die Ausstattung ist teilweise sehr hochwertig. Die Stühle von Ray und Charles Eames haben bspw. einen Wert von über € 1000 – pro Stuhl. Melden Sie daher Schäden, die bei der Ankunft erkennbar waren, bitte gleich zu Beginn Ihres Aufenthaltes.
– Trinkexzesse verboten, Gruppen mit Betrunkenen, die sich unangemessen verhalten können des Grundstücks verwiesen werden (ohne Anspruch auf Rückvergütung)
– Ruhezeiten 22-7h, Aufenthalt auf dem Grundstück außerhalb des Hauses ist in dieser Zeit für Gruppen verboten (Schutz der Nachbarn, Strafe bei Störung der Nachbarn € 500), bei Verstoß gegen dieses Gebot können Gruppen zudem des Grundstücks innerhalb von 2 Stunden verwiesen werden (ohne Anspruch auf Rückvergütung)
– Rauchen im Haus verboten, draußen ist es erlaubt. Kippen müssen selbstverständlich im Restmüll entsorgt werden, sie dürfen nicht auf den Boden geworfen werden.
– Mülltrennung entsprechend den Hinweisen in der Küche und den Regeln des KWG (Kreislaufwirtschaftsgesetzes) obligatorisch (oder Müll mitnehmen)
– Haus und Garten müssen wie vorgefunden hinterlassen werden
– Haus muss besenrein, Küche geputzt hinterlassen werden
– Hausregeln müssen unterschrieben werden bis spätestens 3 Woche vor Reiseantritt und zusammen mit Adressliste der Teilnehmer (lt. BMG (Bundesmeldegesetz), zusätzlich Telefonnummer) an den Gastgeber gesendet werden.
Im Außenbereich der Häuser findet eine Videoüberwachung statt. Diese dient zur Wahrnehmung des Hausrechtes, zum Schutze unseres Eigentums, der Verhinderung bzw. Aufklärung von Straftaten, der Abwehr von Gefahren für Mieter sowie des Pure-Nature-Munich Teams, der Beweissicherung, der Erkennung von Fehlfunktionen technischer Einrichtungen sowie der Überprüfung der Hausregeln im Streitfalle.
Die Daten werden werden nach 2 Monaten gelöscht, außer im Falle einer Überprüfung bzw. von Ermittlungen.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Verwenden Sie bitte das Nachrichtenformular auf dieser Website
Rechtsgrundlage der Videoüberwachung:
Art. 6, Abs. 1, Buchstabe f DSGVO bzw. § 4, Abs. 1 BDSG